Am 21. März informierten das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW Bankengruppe in einer gemeinsamen Erklärung, dass Investitionen in den Einbruchschutz nun bereits ab einer Summe von 500 Euro gefördert werden. Damit wurde die Mindestinvestitionssumme deutlich gesenkt – sie lag bislang bei 2.000 Euro. Insgesamt stellen das Bundesbauministerium und die KfW Bankengruppe für das aktuelle Jahr 50 Millionen Euro an Zuschüssen für Einbruchschutzmaßnahmen zur Verfügung.
Über die KfW kann ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.
Von dem deutlich reduzierten Investitionsvolumen können vor allem Mieter profitieren. Denn je nach Wohnsituation reichen manchmal schon Investitionen im dreistelligen Bereich, um ein deutliches Plus an Sicherheit zu gewinnen. Dazu Michael Bräuer, Marketing Direktor beim Sicherheitsexperten ABUS: „Wir begrüßen diesen Schritt sehr, da nun auch Bürgerinnen und Bürger von der Förderung profitieren können, die in kleinerem Rahmen für das Plus an Sicherheit sorgen, was in manchen Fällen – je nach Wohnsituation und persönlichem Sicherheitsbedürfnis – ja auch völlig ausreichend ist. Denn Fakt ist: jede zusätzliche Sicherung schützt und kann dafür sorgen, dass der Täter den Versuch abbricht oder gar nicht erst startet.“
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